Sprechzeiten / Termine

Für unsere Sprechstunde bitten wir Sie höflichst einen Termin mit uns zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter:

Telefon: 0711-2484864, Fax: 0711-2484865 oder Email: info@proktologie-stuttgart.info bzw. über unser Kontakt-Formular


Wir stehen Ihnen persönlich zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag:  8.00-12.00 h und 14.00-17.00 h

Dienstag: 8.00-12.00 h und 14.00-16.00 h

Mittwoch: 8.00-12.00 h

Donnerstag: 8.00-12.00 h und 14.00-16.00 h

Freitag: 8.00-13.00 h


Für Notfälle und dringliche proktologische Probleme haben wir zum Ende der Vormittagssprechstunde eine 'offene Sprechstunde' reserviert: Da aber auch in diesen Zeiten nur eine begrenzte Anzahl an Patienten untersucht und behandelt werden kann, bitten wir unbedingt um vorherige Kontaktaufnahme! Von einer Vorstellung bei uns, ohne vorhergehende Rücksprache, bitten wir abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns Ihre Verhinderung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen: Bei selbstverschuldeter, kurzfristiger Terminabsage oder unentschuldigtem Fernbleiben von einem Behandlungstermin wird eine Gebühr von 50 Euro bzw. bei Versäumnis eines OP- bzw. Eingrifftermins eine Gebühr von 200 Euro fällig. 

Angesichts der Termin-Knappheit ist es inakzeptabel, wenn vereinbarte Termine wiederholt kurzfristig abgesagt oder ohne Rückmeldung nicht eingehalten werden. Aus Rücksicht auf andere Patienten, die dringlich auf einen Termin warten, erlauben wir uns neben o.g. Ausfallgebühr das Arzt-Patient-Verhältnis unsererseits zu beenden und eine neue Termin-Vereinbarung abzulehnen. 

Wir bedauern, dass wir in vielen Fällen nur Termine mit einer Wartezeit anbieten können, da unsere Kapazitäten trotz größtem Engagement nahezu ausgeschöpft sind. Auch können wir nicht jeden Notfall versorgen. 

Wir Kassenärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kassenpatienten im Rahmen unseres Versorgungsauftrags ohne finanzielle Hürden medizinisch gut und adäquat zu behandeln. Es ist dementsprechend unrechtmäßig und hochgradig unmoralisch, einen schnelleren Termin als 'Selbstzahler-Termin' an Kassenpatienten 'zu verkaufen': Die reine Beschleunigung oder Vermittlung eines Termins gegen eine Extrazahlung verstößt massiv gegen das ärztliche Berufsrecht, da damit medizinische Hilfe, die schon durch die Krankenversicherung abgesichert und vergütet ist, unverholen von der Zahlungsfähigkeit des Patienten abhängig gemacht wird.